Honorar

TANMAI Leipzig ist eine Pri­vat­prax­is

Hier möcht­en wir Sie über das Behand­lung­shon­o­rar bei TANMAI Leipzig und eventuelle Möglichkeit­en der Kosten­rück­er­stat­tun­gen bei Ver­sicherun­gen informieren.

Abrechnung mit dem Therapeuten

Die Hon­o­rarzahlung erfol­gt zu jed­er Ther­a­piesitzung in Form ein­er Barzahlung.
Gre­gor Schu­mann ist Arzt, weshalb die Abrech­nung nach Richtlin­ien der Gebührenord­nung für Ärzte (GOÄ) erfol­gt. Hier­für erhal­ten Sie eine Quit­tung. Für Rück­er­stat­tungsansprüche bei Ihrem Ver­sicher­er erhal­ten Sie eine ord­nungs­gemäße Koste­nauf­stel­lung in Form ein­er Gesamtrech­nung.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Tra­di­tionelle Chi­ne­sis­che Medi­zin (TCM) gehört zu den im Hufe­land­verze­ich­nis anerkan­nten alter­na­tiv­en Ther­a­piev­er­fahren. Ob Kosten von Ihrem Ver­sicher­er über­nom­men wer­den, kön­nen wir nicht beurteilen. Bitte informieren Sie sich darüber bei Ihrem Ver­sicher­er.

Gesetzlich versicherte Patienten

Die geset­zlichen Krankenkassen erstat­ten in der Regel keine Behand­lungskosten für Pri­vatärzte. Eine Nach­frage beim Ver­sicher­er ist in Einzelfällen sin­nvoll.

Privat versicherte Patienten

Pri­vate Krankenkassen erstat­ten die Behand­lungskosten, in Abhängigkeit zu Ihrem gewählten Tarif, voll, teil­weise oder gar nicht. Welche Modal­itäten auf Sie zutr­e­f­fen erfahren Sie bei Ihrem Ver­sich­er.

Beamte

Bei­hil­festellen für Beamte und Post­beamte erstat­ten häu­fig einen Teil der Behand­lungskosten. Ob und welche Kosten über­nom­men wer­den, erfahren Sie bei Ihrem Ver­sicher­er.

Zusatzversicherungen für Heilpraktiker

Gre­gor Schu­mann ist Arzt. Bei reinen Heil­prak­tik­erver­sicherun­gen bekom­men Sie bei TANMAI Leipzig keine Behand­lungskosten erstat­tet, weil diese nur für den Beruf­s­tand Heil­prak­tik­er und nicht für den Beruf­s­tand Arzt gel­ten. Mit­tler­weile gibt es pri­vate Zusatzver­sicherun­gen die sowohl heil­prak­tis­che Leis­tun­gen teil­weise erstat­ten ( gemäß Gebühren­verze­ich­nis für Heil­prak­tik­er GebüH85).als auch naturheilkundliche Leis­tun­gen, die von Ärzten erbracht wer­den (Gebührenord­nung für Ärzte GOÄ). Ob und in welchen Umfang das auf Ihre Ver­sicherung zutrifft, erfra­gen Sie bitte bei Ihrem Ver­sicher­er.